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Wieder in die Kirche eintreten?

Immer wieder finden Menschen den Weg zurück in die Kirche. Die Gründe können vielfältig sein. Viele sagen, dass ihnen im Leben etwas fehlte nach dem Kirchenaustritt. Eine "Heimat" die anders ist als Lebensumfeld, das wir uns selber schaffen. 

Jeder, der mal aus der Kirche ausgetreten ist, hat grundsätzlich das Recht wieder einzutreten, denn: getauft ist getauft! Gott revidiert sein Ja-Wort zum Menschen nicht.

Die Regeln für die Wiederaufnahme des ehemaligen und neuen Katholiken geben für das Verfahren eine klare Struktur vor.

Der Weg geht in der Regel über den örtlichen Pfarrer, zu dem der Wiedereintrittswillige Kontakt in einem ersten Gespräch sucht. Dieses Erstgespräch kann aber auch mit jedem anderen Priester geführt werden. Inhalte sind die Frage nach dem Grund des einstigen Austritts wie die Beweggründe für den Weg zurück in die Kirche. Es handelt sich dabei also um ein Glaubensgespräch mit einem Seelsorger, bei dem die Gesprächspartner beidseitig bestimmen können, in welche Tiefe sie vordringen wollen.

Im Anschluss an das Gespräch füllt der Priester ein Formular mit Angaben zur Person, zum Motiv des Glaubensgespräches und der Begründung des Wiedereintritts aus. DIes wird der bischöflichen Verwaltung vorgelegt, und der begleitende Priester wird dann von dort aus mit der Wiederaufnahme beauftragt.

Dafür trifft sich der begleitende Priester ein zweites Mal mit dem Wiedereintrittswilligen. Bei diesem Treffen wird der Wiedereintritt offiziell besiegelt. Während dieser kleinen Zeremonie erklärt der Wiedereintrittswillige noch einmal, dass er seinen ehemaligen Austritt bereut und wieder in der katholischen Kirche leben möchte. In welchem Rahmen eine solche Zeremonie stattfindet, bleibt der Entscheidung der handelnden Personen überlassen. Eine Feier im Rahmen eines Gottesdienstes ist ebenso möglich, wie ein Treffen im kleinen Rahmen.

Im Anschluss wird die Wiederaufnahme verschiedenen Stellen gemeldet. Neben dem Taufpfarramt, dem Wohnsitzpfarramt, dem Einwohnermeldeamt und dem Finanzamt ist das gegebenenfalls das Standesamt.