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Pfarrverwaltungsrat

    

Die Mitglieder für den Verwaltungsrat werden von dem Pfarrgemeinderat (PGR) gewählt. Er besteht aus dem Pfarrer als Vorsitzenden und den gewählten Mitgliedern.

Die Amtszeit dauert 8 Jahre.

Dieses Gremium verwaltet das kirchliche Vermögen und kümmert sich um die finanziellen, baulichen und personellen Angelegenheiten der Pfarrgemeinde.

Ein Vertreter des Verwaltungsrates nimmt an den Sitzungen des Pfarrgemeinderates beratend teil.