Pfarrverwaltungsrat
Die Mitglieder für den Verwaltungsrat werden von dem Pfarrgemeinderat (PGR) gewählt. Er besteht aus dem Pfarrer als Vorsitzenden und den gewählten Mitgliedern.
Die Amtszeit dauert 8 Jahre.
Dieses Gremium verwaltet das kirchliche Vermögen und kümmert sich um die finanziellen, baulichen und personellen Angelegenheiten der Pfarrgemeinde.
Ein Vertreter des Verwaltungsrates nimmt an den Sitzungen des Pfarrgemeinderates beratend teil.