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Salzig im Landkapitel Boppard

Salzig im Landkapitel Boppard

von Hans Peter Bock

Aus dem Archiv für Urkundenforschung und den Veröffentlichungen des Bistumsarchiv - Siedlung und Pfarrorganisation im alten Erzbistum Trier - gelangte gegen Ende des 10. Jahrhunderts die Bopparder Pfarrkirche, sowie die nicht einzeln genannten Filialkirchen (darunter auch Salzig) samt einem Auszug aus der Schenkungsurkunde Salzig, als 'Salzachu' vom 11.Aug. 922 (Archiv Köln) ebenfalls dort nicht näher beschriebenen Zehnbezirk an das Wormser Martinsstift.

Taufstein von 1878 Über die Patronats- und Zehntrechte des Stifts wird 1110 das Zehntrecht u.a. in Bornhofen, Kamp und Lyckershausen, 1190 die Kirche in Niederspay, 1243 das Patronatsrecht der Kirche Herschwiesen, 1275 Laudert, Lingerhahn und der zum Bopparder Zehnten gehörende Zehnt in Salzig bezeugt. Einen umfassenden Überblick vermittelt der Zehntverteilungsvertrag zwischen dem Propst und dem Kapitel aus dem Jahre 1387. Aus dem Bopparder Sendweistum und dem Visitationsbericht von 1475 werden ein Zehnt- und Pfarrbezirk, der rechts des Rheins von Filsen bis Kestert und links des Rheins von Niederspay bis Hirzenach reichte, genannt. Der engere Pfarrbezirk Boppard hatte eine Ausdehnung am Rhein von rund 15 Kilometer.

In Urkunden aus dem 12. und 13. Jahrhundert werden bei der Mutterkirche Boppard ein Kollegiatstift mit einem Propst und vier Kanoniker genannt. 1179 stiftete der Propst Siegfried ein fünftes Kanonikat.

Für die Aufgliederung des engeren Pfarrbezirks Boppard bestand noch Ende des 15. Jahrhunderts ein Sendgericht, zu dem die Orte Boppard, Salzig, Weiler, Hirzenach, Filsen, Bornhofen, Dahlheim, Lyckershausen, Kamp, Prath und Kestert gehörten.

Im Jahre 1241 schenkte der Propst Nibelung von St. Martin in Worms dem Stiftungskapitel zur Verbesserung der Stiftspräbenden den Zehnten in Salzig. Lt. Mittelrheinischer Regesten gelangte die Schenkung aus unbekannten Gründen zunächst nicht zur Ausführung, wurde aber 1275 endgültig mit einer Zustimmungsurkunde des Trierer Erzbischofs Heinrich vollzogen. Das Recht des Propstes zur Besetzung der Filialkirche mit einem Priester wurde durch diese Schenkung nicht berührt. Nach einer Notiz von 1294 gehörte der Zehnt in Salzig zum Bopparder Pfarrzehnt.

Im Handbuch der deutschen Kunstdenkmäler (vgl. Dehio-Gall) weisen die erhaltene Teile der alten Kirche Salzig auf einen Bau des 14. Jahrhunderts hin, dies dürfte jedoch nicht der erste an dieser Stelle gewesen sein. Die Erwähnung von Filialkapellen in der Schenkungsurkunde Otto III. und in der Urkunde des Propstes Nibelung von 1241 darf eine ältere Kirche in Salzig als sicher sein.

Mit dem Neubau im 14. Jahrhundert ist auch das Patrozinium des Nothelfers Ägidius erstmals genannt.

Im Jahre 1521 gingen die Rechte des Propstes von St. Martin zu Worms über Boppard sowie der Filialkirche Salzig an den Erzbischof zu Trier über. Am 23. März 1563 erhielt Salzig und für den Nachbarort Weiler von Erzbischof Johann VI. von der Leyen die Erlaubnis zur Aufstellung eines eigenen Taufbrunnen(-stein) und mit diesem wohl die volle pfarrliche Selbstständigkeit. Auch wurde in der Pfarrei ein Sendgericht eingerichtet. 1568 bezeichnete der Priester Hieronymus Titelkuhn in seinem Erneuerungsregister der Samstagsmessen seine Kirche als Pfarrkirche. Dies wird auch in einem Visitationsbericht aus dem 17. Jahrhundert bezeugt.