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Der Salziger Kircheneinsturz vor der Coblenzer Strafkammer

Der Salziger Kircheneinsturz vor der Coblenzer Strafkammer

aus: Bopparder Zeitung April 1900

Boppard.  Der Architekt von F. zu Gelsenkirchen und der Maurermeister Adam Sch. waren beschuldigt, die am 30. September vorigen Jahres erfolgte Körperverletzung von 4 Maurern aus Fahrlässigkeit verschuldet zu haben. Von F. hatte den Erweiterungsbau der Pfarrkirche in Salzig übernommen und zwar für den Preis von 76.000 Mark. Die Pläne hatten die Genehmigung der bischöflichen Behörde und der königlichen Regierung gefunden. Geheimrat L. hatte dazu aber bemerkt, wenn der Bau mit den verhältnismäßigen bescheidenen Mitteln ausgeführt werden sollte, dann müsse sehr vorsichtig vorgegangen werden.
Von F. hatte die Mauerer- und Zimmerarbeiten für 37.000 Mark an den Jakob Sch. und dieser wieder an seinen Bruder Adam Sch. übertragen. Etwa 4 Wochen hatte Jakob Sch. noch mit dem Adam zusammen die Arbeiten geleitet, und dann hatte er sie ihm allein überlassen. Von F. hatte sich wenig um die Ausführungen der Arbeiten gekümmert. Am Vormittag des 30. September stürzten plötzlich 2 Pfeiler und die darauf stützenden Gewölbe in sich zusammen, wodurch 4 Maurer erhebliche Verletzungen davontrugen. Die Sachverständigen waren der Ansicht, dass die Gebrüder Sch. für die Ausführung eines solchen Baues nicht die geeigneten Personen seien. Besonders sei der Adam Sch., dem von seinem Bruder die Ausführung überlassen worden sei, nicht imstande gewesen, ohne gehörige Anweisung einen Bau auszuführen. Er sei sich überhaupt der Tragweite der Gefahr nicht bewusst gewesen. Das Gericht sprach die Gebrüder Sch. frei, da sie sich in der Meinung befunden, dass ihre Arbeit gut sei. verurteilte jedoch den von F., der es hatte an der nötigen Kontrolle fehlen lassen, zu einer Geldstrafe von 500 Mark und in die Kosten.